Patienten und Kunden sind bereits seit langem mit
der Tatsache vertraut, für ein makelloses Lächeln und gesunde Zähne teils kräftig in die eigene Tasche greifen zu müssen. Zahnersatzleistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen ja nur zum Teil oder gleich gar nicht
übernommen. Mit der jetzt neuen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab 2012 kommt es noch schlimmer,
denn die gesetzlichen Kassen erstatten nur noch die Regelversorgung. Das bedeutet einen durchschnittlich sechs Prozent höheren Eigenanteil den gesetzlich
Versicherte nun zu tragen haben. Privatpatienten
trifft diese Änderung noch härter, denn sie haben mit einer Kostensteigerung von bis zu 20 Prozent zu rechnen. In Folge der neuen Gebührenordnung ist es Zahnärzten nun möglich Zusatzkosten zu berechnen, wenn es über die
Grundversorgung hinaus geht. In Kronen, Brücken und Zahnprothesen muss deshalb künftig deutlich mehr investiert werden. Zudem werden diese Kosten nicht
überall gleich sein. Der Verband der gesetzlichen Krankenkassen rechnet bislang mit knapp 80 Euro, die Patienten künftig mehr für ihre Vollkronen bezahlen
werden müssen. Bei Teleskopkronen kann sich der Preis auf das Doppelte ergeben.
Wie kommt es zu
den unterschiedlichen Preisen?
Zahnärzte müssen sich grundsätzlich an die GOZ und bei Einzelleistungen
an einen bestimmten Satz halten. Sie haben jedoch die Option, diese Kosten in
Abhängigkeit von dem jeweiligen Schwierigkeitsgrad zu erhöhen. Jeder beliebige Satz kann sich also um das 1 bis 3,5-fache erhöhen. Für die
Patienten wird es wichtig, einen Vergleich zu machen, indem sie sich umsonst einen Kostenvoranschlag unterbreiten lassen, durch den ersichtlich ist, wie viel
der Zahnarzt als Honorar verlangt und mit welchem Faktor er das multipliziert. Ist ein teurer Zahnersatz nötig, sollte man die Vergleichsmöglichkeiten im Internet nutzen und
mindestens noch eine zusätzliche Meinung einholen.
Zahnzusatzversicherungen rücken in den Mittelpunkt des Interesses!
Wer bis jetzt noch keine Zahnzusatzversicherung in Betracht gezogen hat, sollte spätestens jetzt erneut darüber nachdenken. Insbesondere höher preisliche Zahnersatzwünsche der Zukunft legen dies
nahe. Derartige Versicherungen übernehmen einen
beträchtlichen Anteil der Kosten für den jeweiligen Zahnersatz. Wer so eine Versicherung nicht abschließen möchte, der sollte jetzt schon mal damit anfangen,
zu sparen. Die, die schon so
eine Zahnzusatzversicherung haben, sollten überprüfen, wie die Konditionen bei dem Vertragsschluss aussahen und, wenn eine Erhöhung der Beiträge anfallen
sollte, von ihrem Recht auf eine Sonderkündigung nutzen.
Die beste Empfehlung ist die Zahnzusatzversicherung beim Testsieger!
Unser Portal hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Verbrauchern den Versicherungsvergleich leicht zu machen und die besten Zahnzusatzversicherer mit ihren
Leistungen und Preisen vorzustellen. Clevere Vorsorge bedeutet, hier eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen und über die
gestiegenen Kosten nur zu lächeln.
Testergebnisse von Stiftung Warentest
147 Angebote von
Zahnzusatzversicherungen wurden vom Finanztest im Interesse der Verbraucher verglichen. Bewertet
wurden 33 mit “sehr gut”, 23 mit “ausreichend”. Zum Beispiel übernimmt der Testsieger 75% der Kosten für ein
Implantat. 80% aller Kosten müssen die tragen, die gesetzlich versichert sind.
Sie bekommen bei unserem Portal die ideale Versicherung von denen, die bei den Tests am besten abgeschlossen haben und natürlich auch von dem Zahnzusatzversicherung Testsieger. Mittels eines Zahntarifrechners erhalten Sie einen kompletten Überblick der Leistungen und Preise der
Zahnzusatzversicherungen. Nach Eingabe von Geschlecht und Alter können Sie zwischen dem Zahnzusatzversicherung Testsieger und den Besten wählen.
Durch eine rechtzeitige Vorsorge einiges an Geld sparen!
Bei der Zahnzusatzversicherung ist es so, dass es nicht lohnt, die Versicherung erst abzuschließen, wenn eine Behandlung mit Zahnersatz ansteht. Eine Versicherung wird nicht zahlen, wenn der
Zahnarzt mit der Behandlung bereits beginnen will. Diese Leistung wäre komplett vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Außerdem sind bei fast allen Versicherern Wartezeiten zu erfüllen und in den ersten Versicherungsjahren gibt
es nur begrenzte Leistungen.
Bei den Wartezeiten wird im Vertrag genau festgelegt, bis zu welchem Zeitpunkt die Versicherung noch nicht leistet. Im Regelfall belaufen sich die Wartezeiten auf acht Monate für Zahnersatz.
Für andere Behandlungen variieren die Wartezeiten. Außerdem gibt es oft Höchstgrenzen für die Leistungen in den Tarifen der meisten
Zahnzusatzversicherungen. Der Höchstbetrag ist jahresbezogen festgelegt. Erst wenn die
Versicherung über mindestens vier oder acht Jahre besteht, entfällt die Begrenzung. Unser Tarifrechner macht Ihnen deutlich, wie viel Geld Sie
sparen können in Abhängigkeit von der bestehenden Laufzeit der Zahnzusatzversicherung. Selbst wenn das zur Verfügung stehende Budget für einen Vertrag beim Zahnzusatzversicherung Testsieger nicht ausreicht, kann ein Versicherungsangebot der von Finanztest mit “gut” bewerteten Versicherer genutzt werden, die es schon für Beiträge von
unter 25 Euro gibt.
Wohl aber gilt: je
früher Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen, desto eher schützen Sie sich später vor hohen Zuzahlungen.